Für Arbeiten im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen sind besondere Regeln und Vorschriften bei der Entsorgung von asbesthaltigen Materialien zu beachten.
Die Regeln für Gefahrenstoffe TRGS 519 legen fest, dass alle damit verbundenen Tätigkeiten im Bereich der Asbestentsorgung nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden dürfen.
Wir stehen Ihnen bei der Asbestentsorgung mit Rat und Tat zur Seite und Führen eine Asbestentsorgung entsprechend den geltenden Vorschriften durch.
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